Corona Maßnahmen Veranstaltung am 29.1.2022
Am 29.1.2022 fand mit einwöchiger Verspätung wieder eine Corona Maßnahmen Veranstaltung auf dem Traunsteiner Festplatz statt. Veranstalter war wieder die Initiative für Selbstbestimmung und eine menschliche Zukunft Traunstein und Berchtesgadener Land. Grund für die Verlegung der Veranstaltung war der starke Schneefall eine Woche zuvor. Es sprachen diesmal Felicitas Englisch und Christian Huber.
Traunstein Maßnahmen Demo Festplatz 29.1.2022 |
Sehr interessant war auch ein Redebeitrag über die Schulbesuchspflicht und die Umsetzung im Landkreis Traunstein. Neu war für mich, dass vom Landratsamt Traunstein bereits Zwangsgeldverfahren gegen die Eltern, die ihre Kinder dem Test- und Maskenregime in den Schulen nicht aussetzen wollen, angestrengt werden.
Hierzu wurde auch ein interessantes Informationsblatt veröffentlicht, welches im folgenden zitiert wird:
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Schulbesuchspflicht (rechtliche Hintergründe)
Zuständige Behörde für das Zwangsgeldverfahren ist das Landratsamt Traunstein (Herr Amann und Herr Wendlinger), die Maßnahme stammt aus dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwZVG), welches trotz Sonderregelungen -wie z.B. das Bußgeldverfahren- die im Schulrecht verankert sind, angewandt wird. Die Art des Vorgehens liegt laut BayVGH vollkommen im Ermessen des Gerichtes. Also das Landratsamt (Landrat Walch) kann über das Vorgehen entscheiden.
Die Rechtsgrundlage für die Schulbesuchspflicht wird laut BayVGH aus der Bayerischen - Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (BayIfSMV) des Freistaates Bayern aus dem Satz: „Die Schulpflicht bleibt hiervon unberührt“ abgeleitet. Änderungen der Rechtslage im Schulrecht gibt es keine, lediglich die Änderung der BayIfSMV ab 05.10.2021. Die vorher erlaubte Heimbeschulung könnte also nur durch diese Einfügung geändert worden sein. Jedoch steht in der Begründung zur Änderung der Verordnung ausdrücklich, dass es sich nur um eine deklaratorische Änderung handelt.
Auf eine Anfrage einer Fraktion im Landtag hin, antwortete außerdem das Ministerium für Kultus am 23.10.2021 (also 15 Tage später), dass es keine Testpflicht für Schüler gebe und diese sich nicht gegen den eigenen Willen oder den Willen der Erziehungsberechtigten testen lassen müssen. Dies steht in eklatantem Widerspruch zur Begründung des Gerichtes. Die entschiedene Schulbesuchspflicht unter Testung besteht somit bayernweit. Wie gegen Schüler und Eltern vorgegangen wird und auch ob, liegt im Ermessen der Landratsämter.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt der Wille der Kinder sich nicht testen lassen zu wollen (weshalb auch immer), also das Recht auf körperliche Integrität und Selbstbestimmung, als auch die Angst vor positivem Testergebnis und der folgenden Quarantäne. Wissenschaftler warnen vor den Folgen, weshalb wohl auch NRW jegliche Verfolgung unterlässt.
Menno Baumann von der Intensivpädagogik der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf führt dazu aus: „Schule wirkt nicht stabilisierend, wenn sie durch ständige Infektions- und Quarantänefälle im Chaos versinkt.“ Die Expertengruppe führt weiter aus: „Statt auf der Präsenzpflicht als einzige Lösung zu beharren, sollte es eher eine Bildungspflicht mit der gleichzeitigen Berücksichtigung der besonderen Aspekte des Kinderschutzes geben.“ „Es fehle die Abwägung und Flexibilität, dass nicht jede Familie in der Pandemie die gleichen Bedürfnisse habe.“
(Quelle: https://www.news4teachers.de/2022/01/psychologen-und-aerzte-schlagen-alarm-festhalten-am-praesenzunterricht-um-jeden-preis-belastet-kinder-massiv/).
Festgehalten wurde vom Gericht aber auch, dass kein Testzwang besteht Kinder also nicht von den Behörden zur Schule gebracht werden dürfen und auch nicht zwangsgetestet. Dies wird nun auf die Eltern übertragen, indem diese mit Zwang dazu gebracht werden, welche laut Bescheid dafür Sorge zu tragen haben, dass die Kinder regelmäßig die Schule besuchen und hierfür getestet werden müssen. Die Auswirkungen auf die Familie, das Vertrauen und die Kinder selbst ist erschreckend und kann zu langfristigen Störungen führen, welche beim Landratsamt keinerlei Berücksichtigung finden.
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Nach den Redebeiträgen gab es, wie schon gewohnt, noch das "Offene Mikrofon". Hierbei wies eine Dame aus Bad Reichenhall u.a. darauf hin, dass man sämtliche Dokumente, die man im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen von den Behörden erhält, unbedingt dauerhaft archivieren solle.
Auffallend war diesmal der relativ geringe Einsatz an Polizeifahrzeugen und Polizisten, es waren ca. 10 Polizeifahrzeuge vor Ort, also nur etwa die Hälfte als bei der vorherigen Veranstaltung. Möglicherweise hatte man bei der Polizei wegen der kurzfistigen Verlegung um eine Woche mit weniger Teilnehmern gerechnet, dies war aber nicht der Fall, es waren etwa wieder genauso viele Teilnehmer vor Ort wie bei den letzten Veranstaltungen.
Wie immer in Traunstein blieb die Veranstaltung friedlich.
Link zur Website der Veranstalter: https://www.ts-bgl.de