Die Drohende Gefahr - Das Neue Polizeiaufgabengesetz PAG

Der Bayerische Landtag hat heute wie erwartet mit der Mehrheit der CSU dem Neuen Polizeiaufgabengesetzt zugestimmt. Der neu eingeführte Begiff “Drohende Gefahr” wird in Zukunft in dieser Behörde eine wesentliche Rolle spielen.
Dieser Tag ist vermutlich - zumindest für Bayern -“geschichtsträchtig”, deshalb habe ich heute, am 15.05.2018 Nachmittags noch ein Foto vom Polizeigebäude der Traunsteiner Polizeidirektion gemacht, dem letzten Tag an dem es sich noch um eine Polizeibehörde gehandelt hat.

Polizei Traunstein
Polizei Traunstein, die 'Drohende Gefahr'

Ausserdem lohnt es sich die Änderungen die sich nun ergeben nochmals zusammenzufassen (Quelle: #noPAG Demoaufruf 10.05.2018):

Das wurde bereits 2017 eingeführt:

  • Der Begriff der „drohenden Gefahr“ als Eingriffsschwelle
  • Die elektronischen Fußfessel
  • Die Polizei darf Personen in eine präventive „Unendlichkeitshaft“ nehmen – da diese Ingewahrsamnahme in Dreimonatszyklen immer wieder durch zuständige Richter*innen, verlängert werden kann.
  • Die Polizei kann Kontaktverbote, Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote aussprechen.
Das wurde am 15.05.2018 eingeführt:

  • Abhören von Telefonen und Öffnen von Post auch ohne Anzeichen einer Straftat.
  • Einsatz von V-Leuten – Freunde und Nachbarn können als Polizeispitzel für verdeckte Ermittlungen eingesetzt werden.
  • Verschlechterung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten oder Juristen – Quellen und Mandanten sind nicht mehr umfassend geschützt
  • Durchsuchen sogenannter Cloud-Speicher und Mitwirkungspflicht von Dritten beim Entschlüsseln von Daten (z.B. durch Herausgabe von Schlüsseln und Codes)
  • Einsatz von Drohnen und Bodycams
  • Automatisierte Videoüberwachung, etwa mit intelligenter Mustererkennung – das ist die Realisierung von „Big Brother is watching you“.
  • Online-Durchsuchung mit einem direkten Zugriff der Polizei auf private Computer
  • Einsatz von Staatstrojanern (Spionagesoftware, die Informations- und Kommunikationsdaten abgreifen und verändern kann)
  • DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Maßnahme und die Möglichkeit der Analyse von DNA-Spuren an Tatorten, um Rückschlüsse auf Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie andere biogeographische Daten zu ziehen. Damit werden Zufallsfunde von Genmaterial zur Grundlage der Suche nach Verdächtigen.

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